Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit einem immensen Kostenfaktor verbunden, so dass zahlreiche Pflegebedürftige nicht in der Lage sind den Treppenlift aus eigener Tasche zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund sind Institutionen und Möglichkeiten ins Leben gerufen worden, die jedem Bedürftigen den Weg in die Mobilität und Fortbewegung ermöglichen:
Zuschuss durch Krankenkasse
Mit der Suche nach Unterstützung glaubt man im ersten Moment bei seiner Krankenkasse an der richtigen Adresse zu sein. Allerdings hat das Bundessozialgericht der Ansicht der Krankenkassen beigepflichtet, dass die Verbesserung des Wohnumfelds mit eingebauten Einrichtungen nicht in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse fällt und somit keinerlei Zuschüsse an die betreffenden Patienten ausschütten. Auch der Versuch den Einbau des Treppenlifts als Hilfsmittel zur Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf zu begründen wird sowohl vom Bundessozialgericht als auch von der Krankenkasse mit tauben Ohren empfangen und mit entsprechender Nichtleistung reagiert.
Zuschuss durch Pflegekasse
Im Zuge des erlassenen Pflegestärkungsgesetzes haben sich hinsichtlich der finanziellen Unterstützung bei bevorstehenden Baumaßnahmen im Wohnungsumfeld einige Änderungen ergeben. Hierzu gehören neben dem Kauf und Einbau eines Treppenlifts auch damit verbundene Umbaumaßnahmen. Während sich Pflegebedürftige mit einem Zuschuss in Höhe von 2.557 Euro je Umbaumaßnahme begnügen mussten, werden ihnen seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes weitaus höhere Zuschüsse gewährt. Dahingehend erhalten sie seitdem 1. Januar 2015 eine finanzielle Unterstützung von rund 4.000 Euro je Pflegebedürftigem. Haben mehrere Personen Anspruch auf den gewährten Zuschuss (z. B. in einer Alters-WG mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen) werden ihnen 16.000 Euro statt der vorherigen 10.228 Euro zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Damit der Pflegebedürftige seinen Anspruch auf Zuschuss überhaupt geltend machen kann, hat er folgende Auflagen zu erfüllen:
- Der Pflegebedürftige muss den Antrag vor Anschaffung des Treppenlifts einreichen
- Es muss die Zugehörigkeit einer Pflegestufe bzw. der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit erbracht sein
- Maßnahme muss zu einer erhöhten Qualität der Pflege und Verbesserung der selbständigen Lebensweise im Eigenheim führen
- Eine Ausschüttung des Zuschusses erfolgt nur, wenn von anderen Institutionen wie Berufsgenossenschaften keine finanzielle Unterstützung gewährt wird.
Wichtig: Auch Personen, die der Pflegestufe 0 angehören, können den Zuschuss beantragen. Allerdings muss dafür auch eine bedeutende Einschränkung vorliegen, die zur Erschwerung des Lebensalltags führt. Oftmals trifft dies auf Menschen zu die unter einer Demenzerkrankung leiden.
Eigenbeteiligung
Im Hinblick auf die Eigenbeteiligung hat das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes keinerlei Änderungen vorgesehen, so dass die Eigenleistung wie folgt aussieht:
- Dem Antragsteller werden 10 Prozent der Maßnahme in Rechnung gestellt
- Die Höhe der Eigenbeteiligung darf höchstens 50 Prozent des Bruttoeinkommens betragen
Wird dem Antragsteller eine bestehende Mittellosigkeit attestiert übernimmt die Pflegekasse sämtliche Aufwendungen. Dabei ist es unerheblich wie finanziell gut die im Haushalt lebenden Angehörigen abgesichert sind.
Kostenbeispiel: Standardlift mit Pflegekassenzuschuss
Ein Pflegebedürftiger interessiert sich für den Einbau eines Sitzlifts in seinem Einfamilienhaus. Dabei sind die Geschosse über eine kurvige Treppe mit jeweils 15 Stufen erreichbar. Ferner wird bei ihm eine Angehörigkeit der Pflegestufe 1 festgestellt, die ihm einen Zuschuss von 4.000 Euro ermöglicht. Nach Überprüfung sämtlicher Kriterien wird ihm folgender Kostenvoranschlag vorgelegt:
Positionen | Kosten |
Sitzlift | 11.000 Euro |
Umbaumaßnahmen | 500 Euro |
Montagekosten | 1.000 Euro |
Extra-Austattung (drehbarer Sitz) | 1.000 Euro |
13.500 Euro | |
Mehrwertsteuer | 2.565 Euro |
Zuschuss Pflegeversicherung | – 4.000 Euro |
Gesamtkosten | 12.065 Euro |
Zuschuss durch Private Krankenversicherung
Grundsätzlich bestimmen Versicherer privater Pflege-, Pflegezusatz- und Unfallversicherungen, dass Zuzahlungen nur dann erfolgen wenn sie im Pflegemittelverzeichnis aufgeführt sind. Dabei wird der Treppenlift als Ersatz einer Treppe angesehen, die eher als Hindernis statt medizinisches Hilfsmittel eingestuft wird. Weiterhin muss der Treppenlift an die baulichen und räumlichen Bedingungen der Wohnung angepasst werden. Aus diesem Grund vertreten Treppenlifte das Ansehen einer Spezialanfertigung und stehen in keiner Relation zu vereinfachten Einstiegshilfen.
Versicherungsleistungen können Abhilfe schaffen
Im Allgemeinen erlauben Privatversicherer keinen Zuschuss zu gesundheitlich bedingten Umbaumaßnahmen und Anschaffungen. Jedoch kann die finanzielle Belastung mithilfe alternativer Möglichkeiten geschmälert werden:
- Sofern ein bestimmter Invaliditätsgrad vorliegt kann bei entsprechender Zugehörigkeit in einer privaten Unfall- und Pflegeversicherung ein monatlicher Versicherungsbeitrag in Anspruch genommen werden. Damit ließen sich die Umbaumaßnahmen problemlos finanzieren.
- Weiterhin offerieren einige Versicherungen die Option Klauseln wie etwa das „Invaliditätskapital“ in die Police zu integrieren, damit Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen eines Treppenlifts finanziert werden können.
Zuschuss durch Unfallversicherung
Ist die Einschränkung nicht auf den Bestand einer Pflegebedürftigkeit zurückzuführen, sondern vielmehr das Resultat eines Arbeits- und Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, sieht sich die gesetzliche Unfallversicherung in der Pflicht für die Finanzierung eines Treppenlifts einzustehen. Mit dieser Investition verfolgt sie primär das Ziel den Arbeitsplatz des Geschädigten zu sichern und ihm die weitere Teilnahme am beruflichen wie sozialen Leben zu ermöglichen.
Die ergänzenden Leistungen der medizinischen und schulischen Rehabilitation genießen unter dem Begriff „Wohnungshilfe“ allgemeine Bekanntheit für dessen Inanspruchnahme einige Voraussetzungen zu erfüllen sind:
- Dem Versicherungsnehmer wird ein Anspruch auf Wohnungshilfe gewährt, sobald seine körperliche Verfassung ihn daran hindert die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen oder die Erfüllung unzumutbar erscheint.
- Ein Anrecht auf Wohnungshilfe haben auch Personen, die ihre eigenen vier Wände nicht mehr oder unter schweren Bedingungen erreichen und verlassen können.
Entscheidend für die Inanspruchnahme der Leistungen aus der Unfallversicherung ist der Tatbestand, dass die Einschränkung des Versicherungsnehmers nicht nur von vorübergehender Natur ist, sondern einen wahrlichen Einschnitt und Veränderungsprozess bedeutet.
Zuschuss durch die Agentur für Arbeit
Ist die betroffene Person keiner Pflegestufe zugeordnet, kann sie die Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dabei verpflichtet sich die Agentur für Arbeit sämtliche Gegenmaßnahmen einzuleiten, die dem Geschädigten zu einem barrierefreien Arbeiten verhelfen und dementsprechend als Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Somit wird der Anschaffung eines Treppenlifts nur stattgegeben, wenn sich dieser unterstützend auf den Erhalt einer Arbeitsstelle auswirkt.
Genaue Prüfung der Wohnsituation
Mit dem Antrag prüft die Agentur für Arbeit genauestens die bestehende Wohnsituation und entscheidet über die Notwendigkeit eines Treppenliftkaufs. Dahingehend betrachtet sie auch kostengünstigere Lösungen, die denselben Zweck eines Treppenlifts erfüllen. Dabei richtet sich die Höhe der ausgezahlten Förderung an die individuelle Situation.
Zuschuss durch das Bauministerium
Sofern keine schwerwiegende Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird, der Wunsch aber bestehen bleibt in Besitz eines Treppenlifts zu gelangen, können sich Betroffene alternativer Kostenträger zuwenden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW). Mit ihrem Kredit haben Mieter und Hauseigentümer die Möglichkeit ihre eigenen vier Wände behindertengerecht zu gestalten.
Dabei werden dem Kreditnehmer zwei Optionen der Finanzierung angeboten:
Altersgerecht umbauen – Kredit
Bei diesem Kredit handelt es sich um eine Form der Finanzierung, die ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent zu Gesamtsumme in Höhe von 50.000 je Wohnung abgeschlossen werden kann. Infolgedessen wird dem Kreditnehmer die vollständige Summe zu 100 Prozent ausgezahlt, die dem Kreditnehmer in Teilbeträgen oder in einer Summe zugeht. Im Gegensatz dazu erfolgt eine differenzierte Handhabung bei der Rückzahlung des Kredits. Zunächst werden in der tilgungsfreien Zeit lediglich Zinszahlungen notwendig. Ist diese Zeit erst einmal verstrichen, folgt die Zahlung der gleich hohen Anuitätenzahlungen.
Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss
Entscheidet sich der Kreditnehmer hingegen für den Investitionszuschuss wird ihm ein Zuschuss bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit gutgeschrieben. Dabei hängt die Höhe des Zuschusses von der jeweiligen Maßnahme ab. Dahingehend werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 8 Prozent der förderfähigen Kosten beziffert.
Kostenbeispiel: Standardlift mit Pflegekassenzuschuss und KfW-Förderung
Um die Gesamtlast von rund 13.508 Euro innerhalb einer 10-jährig tilgungsfreien Laufzeit und mit einer Zinsbindung von 2,02 Prozent effektivem Jahreszins samt 0,25 Prozent Provision gänzlich abbezahlen zu können, verpflichtet sich der Käufer zu einer finanziellen Belastung, die wie folgt aussieht:
- monatliche Rate: 157,44 Euro
- Zinsen insgesamt: 5.452 Euro
Wird bei gleichbleibendem Kostenaufwand und Laufzeit eine tilgungsfreie Zeit von 2 Jahren integriert und mit einer Zinsbindung von 1,41 effektivem Jahreszins zuzüglich 0,25 Prozent Provision berechnet, hat der Käufer folgenden Kostenpunkt zu erwarten:
- monatliche Rate: 126,26 Euro
- Zinsen insgesamt: 1.711 Euro
Zuschuss durch Rentenversicherung
Soll die Teilhabe am Arbeitsleben des Betroffenen gesichert werden sieht sich die Deutsche Rentenversicherung in der Pflicht sich an der Anschaffung eines Treppenlifts zu beteiligen. Um die Leistungen der Rentenversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Arbeitsfähigkeit des Versicherten muss infolge einer Krankheit oder körperlich, wie geistiger und seelischer Einschränkung gemindert sein.
Nachweis einer 15-jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich
Des Weiteren hängt der Anspruch auf Kostenübernahme auch von der Wartezeit ab. In dem Zusammenhang wird dem Versicherten die Auflage erteilt mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben. Mit der Antragsstellung prüft die Versicherung den Fall genauestens und durchleuchtet sämtliche Möglichkeiten, die die Anschaffung abwenden könnten wie beispielsweise Verlegung des Arbeitsplatzes im Erdgeschoss. Können keine Gründe zur Abwertung des Antrags gefunden werden zahlt die deutsche Rentenversicherung zusammen mit dem Arbeitgeber sämtliche Kosten, die mit der Anschaffung eines Treppenlifts in Verbindung stehen. Dabei richtet sich sie Höhe der Förderung an die individuelle Situation jedes Einzelnen.
Zuschuss durch Stiftungen
Wird dem Betroffenen jegliche Art der Unterstützung durch Institutionen etc. widersagt hat er mithilfe von Stiftungen die Möglichkeit sich die notwendige Unterstützung zu holen. Im Zuge dessen übernehmen Stiftungen je nach Zielgruppenfokus einen Kostenanteil des Treppenliftpreises. Hierzu empfiehlt es sich Beratungsstellen für Senioren oder behinderte Menschen aufzusuchen und sich eingehend über die Arbeit der Stiftung bzw. andere Kostenträger zu informieren. Grundsätzlich wird dem Betroffenen ein Zuschuss zur Treppenliftanschaffung gewährt, wenn dieser nicht oder zum Teil im Stande ist die Finanzierung zu tragen.
Eine Spendenorganisation, die sich zur Barrierefreiheit bekennt ist die Aktion Mensch, die die Förderung von Umbaumaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen im Blick hat. Willkommene Förderpartner sind vor allem Wohnheime, ambulante Dienste oder Einrichtungen der beruflichen Integration.
Zuschuss durch das Sozialamt
Sofern alle Stricke reißen und der Antrag auf Zuschuss bei jeglicher Institution mit Ablehnung begrüßt wurde, können Betroffenen einen Antrag beim Sozialamt stellen. Diese sieht sich in der Leistungspflicht, sobald der Betroffene von sämtlichen Kostenträgern abgelehnt wurde. Eine Kostenübernahme seitens des Sozialamts wird auch nur dann genehmigt, wenn der Betroffene die Finanzierung nicht eigenständig tragen kann.
Treppenlift darf nur so viel Kosten wie genehmigt wird
Somit wird im Rahmen der Antragsbearbeitung die finanzielle Situation genauestens durchleuchtet. Wie erfolgreich die Prüfung ausgeht hängt von dem Einzelfall ab. Gelangt man in die Situation einer genehmigten Kostenübernahme wird diese nach dem Minimalprinzip handgehabt. Dies bedeutet, dass sich die Auswahl auf die günstigsten Treppenliftanbieter beschränkt wird, damit die Förderung gewährleistet ist.
Zuschuss durch das Integrationsamt
Menschen mit Gehbehinderung fällt es oftmals schwer ein selbstdirigierendes Leben zu führen, das ihren Vorstellungen entspricht. Dazu gehört es auch den Traumberuf auszuüben. Mit einem am Arbeitsplatz eingerichteten Treppenlift kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen und für ein erträgliches Arbeiten sorgen. (siehe auch: Integrationsfachdienst)
Für die Finanzierung bedient man sich der Ausgleichsabgaben, die von den Unternehmen gezahlt werden, die nicht die vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Diese Gelder werden den Unternehmen zur Verfügung gestellt, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und für deren Wohl gewisse Investitionen tätigen müssen. Dabei liegt die Höhe der Förderung durch das Integrationsamt bei gegenwärtig 80 Prozent, die in Einzelfällen aber auch eine gänzliche Kostendeckung übernehmen.
Um die Förderung durch das Integrationsamt zu erhalten müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Es darf kein anderer Kostenträger für die Kostenübernahme zuständig sein
- Es besteht eine Schwerbehinderung bzw. gleichstellige Behinderung bei einem Arbeitnehmer
- Des Weiteren ist das Arbeitsverhältnis unbefristet