Dass die Anschaffung eines Treppenlifts mit einem beträchtlichen Kostenaufwand in Verbindung steht dürfte allgemein bekannt sein. Umso ärgerlicher ist der Tatbestand, wenn von der Krankenkasse und anderen Institutionen keinerlei Unterstützung erwartet werden kann und sämtliche Kosten aus eigener Tasche zu zahlen sind. Was dabei vermehrt in Vergessenheit gerät ist die Tatsache, dass die Anschaffung eines Treppenlifts beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann.
Damit eine Absetzbarkeit von der Steuer überhaupt ermöglicht muss der Steuerpflichtige folgende Voraussetzungen erfüllen:
Beweis medizinischer Notwendigkeit
Pflegebedürftige, die einen Grad der Schwerbehinderung vorweisen, können je nach Schwere der Einschränkung bis zu 3.700 Euro steuerlich absetzen. Jedoch muss die Einschränkung eine derartige Hilflosigkeit bei dem Geschädigten auslösen, damit sie von dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird. Die erforderliche Hilfslosigkeit kann beispielsweise durch den Nachweis einer Zugehörigkeit der Pflegestufe III oder dem Merkmal „H“ im Schwerbehindertenausweis genehmigt werden.
Die einfachste und häufig angewandte Form die Hilflosigkeit einer Person zu belegen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. In diesem Fall ist es ratsam sich im Vorfeld beratende Unterstützung des Arztes wie auch Steuerberaters einzuholen. Dabei kann der Steuerberater bereits erste Einschätzungen über die zu erwartende Steuerlast abgeben.
Sofern der Jahresaufwand die Pauschale von 3.700 Euro übersteigt und zur Deckung weiterer Kosten nicht mehr genutzt werden kann, ist vor allem die Aufmerksamkeit der Aspekte außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse gegolten. Hierbei können neben den Ausgaben für den Treppenlift weitere Kostenpositionen als außergewöhnliche Belastungen verbucht werden:
- Ausgaben für Pflegekräfte
- Handwerkliche Arbeiten
- Pflegeheimaufenthalte
Diese Positionen stellt das Finanzamt mit einem Eigenanteil zwischen einem und sieben Prozent in Rechnung.
Bei Nichtübernahme Einspruch einlegen
Achtung: werden die angeführten Aufwendungen aufgrund des Eigenanteils nicht vom Finanzamt übernommen, kann jederzeit Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden, der mit einer wiederholten Ansetzung der Gesamtkosten der Kategorie „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ zugeordnet wird. Damit lassen sich bis zu 20.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.
Handwerkstätigkeiten sind steuerlich absetzbar
Daneben ist auch die Kategorie der Handwerker von enormer Wichtigkeit geprägt. Denn diese kommen grundsätzlich zum Einsatz, wenn es um den Einbau eines Treppenlifts geht. Dementsprechend können die entstandenen Kosten mit 20 Prozent der Lohnkosten also bis zu einer Höhe von 1.200 Euro steuerlich abgesetzt werden.
Angehörige werden auch steuerlich begünstigt
Nicht nur Pflegebedürftigen ist es erlaubt Ausgaben von der Steuer abzusetzen sondern gleichermaßen auch ihren Angehörigen. Somit dürfen sie die Lohnkosten einer Haushaltshilfe wie auch einen Unterhalt von jährlich 8.004 Euro steuerlich geltend machen.
Gründe für die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts
Mit dem Kauf bestimmter Gerätschaften verfolgt der ein oder andere oftmals die Absicht die Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Jedoch gelingt dies nicht immer. Umso mehr stellt man sich die Frage warum sich der Erwerb eines Treppenlifts vorteilhaft auf die Steuer auswirken kann.
Den Anstoß zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenlifts gab die Mutter eines querschnittsgelähmten Sohn. Sie ließ den Treppenlift einbauen und beharrte auf ihr Anrecht einer Ermäßigung, so dass sie gegen diesen Tatbestand klagte. Im Zuge dessen entschied der Bundesfinanzhof zugunsten der Klägerin und erkannte die Kosten des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung an.
Nachweis außergewöhnlicher Lebenssituation entscheidend
Bei rechtlicher Betrachtung der gegebenen Situation hätte der Sohn für die Anschaffung seines Treppenlifts aufkommen müssen. Allerdings hatte er dieses bereits für das Ansparen einer Altersvorsorge verwendet. In diesem Zusammenhang sah der Bundesfinanzhof die Gesamtaufwendungen des Treppenlifts in einer außergewöhnlichen Lebenssituation begründet, so dass sie der Familie eine Steuerermäßigung zusprachen.