Im Alter nimmt die Mobilität ab. Treppen können dann schnell zum Problem werden. Ein Treppenlift schafft Abhilfe, ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Lesen Sie hier alles zum Thema Treppenlift Krankenkasse.
Die Aufgabe der Krankenkasse
Die Krankenkasse ist Ansprechpartner des Versicherten, wenn es um gesundheitliche Belange geht. Geht es um Pflege und Pflegebedürftigkeit, ist die Pflegekasse zuständig. Hierzu zählt auch die Mobilität. Ob die Krankenkasse einen Treppenlift bezuschusst, hängt davon ab, ob der Antragsteller pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad verweisen kann.
Neben den Informationen, die Sie zum Thema Treppenlift auf unseren Seiten finden, ist die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung geht.
Treppenlift Zuschuss Krankenkasse – Voraussetzungen
Um einen Zuschuss zum Kauf eines Treppenliftes bei der Krankenkasse beantragen zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag auf Zuschuss, vor dem Kauf des Treppenliftes gestellt werden muss. Die Treppenlift Kosten werden nicht nachträglich bezuschusst.
Hat die Pflegekasse einen Pflegegrad attestiert, kann der Pflegebedürftige einen geldwerten Zuschuss für barrierefreie Maßnahmen beantragen. Auch der Treppenlift zählt zu den so genannten barrierereduzierenden Maßnahmen. Die Finanzierung erfolgt über den Topf für „altersgerechte Wohnraumanpassung“.
Treppenlift Kostenübernahme Krankenkasse
Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Es gibt keine 100 prozentige Kostenübernahme der Krankenkasse, sondern lediglich einen Zuschuss. Der Pflegebedürftige muss in jedem Fall einen gewissen Eigenanteil leisten. Es handelt sich dabei, um einen einmaligen Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt über die Pflegekasse. Das Geld muss für eine (bauliche) Maßnahme zur Barrierereduzierung eingesetzt werden.
Antragstellung: Zuschuss Treppenlift Krankenkasse
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen
- Kostenvoranschlag für Kauf und Installation des gewünschten Treppenlifts einholen
- Antrag auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei der Pflegekasse besorgen und ausfüllen
Inhalt des Antrags auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum der Treppenlift benötigt wird. Außerdem sollte das Krankheitsbild erläutert werden. Neben dem Kostenvoranschlag ist es hilfreich Bilder der Wohnsituation beizulegen. Die Bilder und die Begründung sollen verdeutlichen, inwiefern der Treppenlift die unabhängige Lebensführung ermöglicht bzw. unterstützt.
Die gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
[…]
(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
[…]
Was tun, wenn die Krankenkasse keinen Treppenlift Zuschuss bewilligt?
Abgesehen von der Kranken- bzw. Pflegekasse können je nach persönlicher Situation, auch andere Träger angesprochen werden:
- Berufsgenossenschaft: Ist die Anschaffung des Treppenlifts durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nötig, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten – in voller Höhe.
- Regionale Förderinstitute: Es gibt eine Reihe regionaler Angebote, die barrierereduzierende Maßnahmen oder auch den Kauf von altersgerechtem Wohnraum mit gering verzinsten Darlehen unterstützen.
- KfW Zuschuss: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ebenfalls Zuschüsse von bis zu 10 Prozent der Kaufsumme (max. 5.000 €) für barrierereduzierende Maßnahmen.
Informationen zu diesen und weiteren Institutionen finden Sie auf der Seite Treppenlift Zuschuss.